Entrümpelung Bobenheim

Ihre Profis für Entrümpelungen

Was unsere Entrümpelungsfirma Ihnen bietet:

Sie suchen Hilfe bei einer Haushaltsauflösung und haben uns gefunden. Hoffentlich gibt es keinen traurigen Anlass, der diesen Schritt nötig macht. Denn häufig kontaktieren uns Hinterbliebene, damit wir die Wohnung eines Verstorbenen räumen. Oder lösen Sie Ihren Hausstand auf, weil Sie in einen neuen Lebensabschnitt starten? In jedem Fall unterstützen wir Sie bei der Wohnungsauflösung gern und tatkräftig.

Eine Haushaltsauflösung markiert oft einen drastischen Einschnitt im Leben eines Menschen. Zu den häufigen Gründen gehören Sterbefälle, Einzug in ein Seniorenheim, Zusammenzug zweier Haushalte und Zwangsräumungen. Wir können nur ahnen, wie belastend, schwierig oder auch erfreulich die Situation für unseren Kunden dann ist. Seien Sie sicher, wir gehen bei jeder Räumung sensibel, diskret und taktvoll vor.

Für Sie entrümpeln wir Keller, Dachboden, Schuppen, Freiflächen und andere zugerümpelte Räume. Wir lösen auch den gesamten Haushalt auf, wenn es sein soll oder sein muss. Bei der sensiblen Aufgabe einer Wohnungsauflösung gehen wir diskret, einfühlsam und sorgfältig vor.

Sperriger Müll passt nicht in die Tonne, was nun. Gut dass Sie uns gefunden haben, Ihren Sperrmüllabholer. Wir holen Sperrmüll wie Sofas, Schränke und Bänke ab und führen die ausgedienten Sachen garantiert einer umweltgerechten Entsorgung zu.

Wenn viel Müll, Sperrmüll und ähnlicher Abfall entsorgt werden muss, lohnt sich ein Container für den Transport. Sperrmüllcontainer und Abfallcontainer können wir in verschiedenen Größen bereitstellen und abtransportieren.

Wissen Sie, wie welcher Abfall entsorgt werden darf? Zum Beispiel: Was ist Sondermüll, was wird recycelt und was ist normaler Hausmüll? Bevor Sie etwas verkehrt machen, übernehmen wir die fachgerechte, vorschriftsmäßige Entsorgung.

Oje, ein Bewohner mit Messi-Syndrom hat die Wohnung oder gar ein ganzes Haus zugemüllt. Wer soll das aufräumen, wie sollen Sie die Räume je wieder leer bekommen und wohin mit den Abfällen? Beruhigen Sie sich, wir erledigen das schon.

Bevor wir Ihnen ein verbindliches Preisangebot machen, verschaffen wir uns einen Überblick über den Umfang der Arbeiten und die voraussichtlichen Entsorgungskosten. Auf dieser Grundlage können wir mit Ihnen einen garantierten Festpreis für die Entrümpelung vereinbaren.

Wussten Sie schon: Die Ausgaben für haushaltnahe Dienst­leistungen wie das Entrümpeln verringern unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast.

Denn laut Einkommens­steuergesetz § 35a EStG „ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen“.

Wer diese Steuerermäßigung in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine schriftliche Abrechnung und muss den Betrag auf das Konto des Dienstleisters überweisen. Diese Bedingungen können Sie leicht erfüllen, denn wir stellen grundsätzlich eine Rechnung aus und akzeptieren Überweisungen.

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